Der Bürgerverein Kornwestheim wurde am 28.11.1990 im Vereinsregister VR 1289 beim Amtsgericht Ludwigsburg eingetragen. Er ist als gemeinnütziger Verein vom Finanzamt Ludwigsburg anerkannt.
Im §2 der Satzung ist der Zweck des Vereins beschrieben:
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
- Der Verein ist parteipolitisch und konfessionell neutral.
- Der Bürgerverein setzt sich das Ziel, das Interesse der Bürgerschaft für die dargestellten Aufgaben im Stadtgebiet zu wecken und daran konstruktiv mitzuwirken.
- Seine Aufgaben erstrecken sich auf Förderung folgender Bereiche
a) Unterstützung von Maßnahmen und Einrichtungen, die dazu dienen, die Stadt zu verschönern und die Lebensqualität zu verbessern. b) Jugendpflege, z. B. durch Gestaltung von Spielplätzen, und Altenhilfe, z. B. durch Unterstützungen von Gemeinschaftseinrichtungen und Denkmalspflege. c) Denkmalschutz und Denkmalspflege d) Heimatpflege und Heimatkunde, z. B. durch heimatkundliche Schriften und Bücher e) Naturschutz und Landschaftspflege, z. B. durch Begrünung f) Umweltschutz, z. B. durch Lärmbekämpfung g) Kunst und Kultur, z. B. durch Unterstützung von Musikgruppen, Hobbyausstellungen und kulturellen Veranstaltungen, h) Erörterung gemeinsamer Interessen mit benachbarten Vereinigungen.
Die vollständige Satzung des Bürgervereins können Sie hier herunterladen.
|